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Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot (Teilerwerbsangebot) der Scherzer & Co. AG, Köln, an die Aktionäre der Allerthal-Werke AG, Köln

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der Scherzer & Co. AG, Köln, zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit ihrem öffentlichen Teilerwerbsangebot an die Aktionäre der Allerthal-Werke AG, Köln, vorgesehen ist.

Aktionäre der Allerthal-Werke AG werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf der Seite zu bestätigen, um zu dem Erwerbsangebot und der Möglichkeit von dessen Download weitergeleitet zu werden.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet, die Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger und die Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe dienen ausschließlich der Einhaltung der Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) und bezwecken weder die Abgabe des Angebots noch eine Veröffentlichung des Angebots nach Maßgabe ausländischen Rechts noch ein öffentliches Werben.

Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage an Dritte sowie die Annahme des Angebots kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Mit Ausnahme der Veröffentlichung und Bereithaltung der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe nach Maßgabe des WpÜG darf die Angebotsunterlage deshalb durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im Ausland veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit das nach den anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren Voraussetzungen abhängig ist. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen oder von dort das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, sich über etwaige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Beschränkungen zu informieren und solche etwaigen Beschränkungen einzuhalten. Die Scherzer & Co. AG übernimmt nicht die Gewähr, dass die Weitergabe oder Versendung der Angebotsunterlage oder die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den im jeweiligen Ausland geltenden Vorschriften vereinbar ist. Eine Verantwortung des Bieters und der mit ihm gemeinsam handelnden Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG für die Nichteinhaltung ausländischer Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen hinsichtlich der Versendung, Verteilung und Verbreitung der Angebotsunterlage wird darauf hingewiesen, dass dieses Erwerbsangebot von allen außenstehenden Aktionären der Allerthal-Werke AG angenommen werden kann. Aktionäre der Allerthal-Werke AG mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollten ferner das Kapitel "Durchführung des Erwerbsangebots nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz" in der Angebotsunterlage beachten.

Ich bestätige, dass ich die obigen rechtlichen Hinweise gelesen habe!
(weiter zu den Dokumenten).

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